AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Fa. Allrad Service Schneider

auch nachfolgend als Verkäufer bezeichnet

 

I. Allgemeines
1.) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Allrad Service Schneider erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns - auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2.) Abweichungen von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Mit der Bestellung gelten diese Bedingungen als angenommen. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Angebot und Vertragsabschluß
1.) Die Angebote von Allrad Service Schneider sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Ein Kaufvertrag über den Online-Shop kommt erst dann zustande, wenn die Bestellung schriftlich oder per eMail bestätigt wurde. Die Zusendung der Ware in angemessener Zeit ab Bestellung gilt als Annahme
2.) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind - unbeschadet der übernommenen Maßgarantie - nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
III. Liefer- und Leistungszeit
1.) Die von Allrad Service Schneider genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.) Allrad Service Schneider ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3.)Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.)Sofern die Voraussetzungen von Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.)Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr besteht.
6.)Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.)Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.)Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
IV. Gefahrübergang/ Verpackungskosten
1.)Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Allrad Service Schneider verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von Allrad Service Schneider unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
2.)Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
3.)Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
V. TÜV-Abnahme
Nur für diejenigen Artikel, auf die im Prospekt ausdrücklich hingewiesen wurde, ist ein TÜV-Mustergutachten oder Teile-Gutachten erstellt.
VI. Gewährleistung
1.) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert Allrad Service Schneider nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2.) Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.

3.) Allrad Service Schneider sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb diese Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an  Allrad Service Schneider zu schicken. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistung gegenüber Allrad Service Schneider aus.

4.) Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

5.) Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Gebrauchtteile, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

6.) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.

7.) Gewährleistungsansprüche für Reifen sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen:
a) Sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen mit dem Reklamationsformular nicht vorgelegt wird;
b) sofern an dem Reifen unsachgemäße Eingriffe durch Dritte vorgenommen wurden;
c) sofern der von uns für einen Reifen empfohlene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
d) sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt, war, wie z.B. durch überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, oder Rallye- und/oder Renneinsatz;
e) sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde, oder sofern dieser von Dritten runderneuert oder besohlt wurde;
f) sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war;
g) sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußere Erhitzung ausgesetzt gewesen ist;
h) sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung z.B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw., oder auf einen Unfall zurückzuführen sind;
i) sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen;
Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Aus- und Einbaukosten werden vom Verkäufer nicht übernommen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum von Allrad Service Schneider an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Allrad Service Schneider übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum von Allrad Service Schneider unentgeltlich. Ware, an der Allrad Service Schneider (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Allrad Service Schneider ab. Allrad Service Schneider ermächtigt ihn widerruflich, die an Allrad Service Schneider abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jedem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.

3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Allrad Service Schneider hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
4.)Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

5.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist Allrad Service Schneider berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen der gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Allrad Service Schneider liegt - soweit nicht Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
VIII.Zahlung
1.) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch Nachnahme, Lieferung per  Lastschriftverfahren durch Bankeinzug, oder Vorauskasse.  Allrad Service Schneider ist berechtigt trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Allrad Service Schneider berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag Allrad Service Schneider endgültig gutgeschrieben ist.

3.) Gerät der Käufer in Verzug, so ist Allrad Service Schneider berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

4.) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
IX. Preise
1.) Die Preise verstehen sich in EURO inkl. MwSt. Alle Angebote beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die Lieferung erfolgt unfrei. Preisangaben in Angeboten und Auftragsbestätigungen von Allrad Service Schneider erfolgen stets freibleibend: maßgebend sind die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise. Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.

2.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung Allrad Service Schneider genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

3.) Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung bzw. Bereitstellung gültigen Preise von Allrad Service Schneider.
X. Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
XI. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Allrad Service Schneider als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
XII. Rücksendung
1.)Rücksendungen gelieferter Teile dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Allrad Service Schneider und gegen Übernahme der Frachtkosten sowie gegen Bezahlung einer Kostenpauschale (für Einlagerung u.a.) in Höhe von 15% des Kaufpreises erfolgen.
2.)Zurückgesandte Ware kann vom Verkäufer nur in Originalverpackung und einwandfreiem Urzustand akzeptiert werden. Die Ware darf jedoch einer angemessenen Prüfung unterzogen werden. Im Übrigen können Sie die Ersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Können Sie die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
3.)Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der Allrad Service Schneider entstandenen Versandkosten.
4.)Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Käufer bestellt bzw. angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
5.)Der Widerruf ist zu richten an:

Allrad Service Schneider        
Stefan Schneider
Hauptstrasse 5
56291 Pfalzfeld
T: +49 6746 73048-5
F: +49 6746 73048-6
E: info@ass4x4.de

6a.)für private Kunden:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax oder eMail oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.
6b.)für gewerbliche Kunden:
die Rücksendung von Waren an unser Haus darf nicht zu unseren Lasten erfolgen. Für unberechtigte Rücksendungen oder Annahmeverweigerungen werden Verwaltungs -u. Einlagerungsgebühren erhoben.
XIII. Anwendbares Recht
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Allrad Service Schneider und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2.) Soweit gesetzlich zulässig, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

3.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.